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Apr 13 2010

Herr K. labert mal wieder

Ein in der Wikipedia allgemein bekannter Rechtsanwalt, Blogger und Telepolis-Autor (die Reihenfolge sagt nichts über die Wertigkeit seiner jeweiligen Tätigkeit aus) kommentiert in einem Telepolis-Artikel das aktuelle Urteil des Landgericht Hamburgs zur Störerhaftung von Wikimedia Deutschland für Inhalte in der deutschsprachigen Wikipedia. Dass er dabei wie üblich mehr oder minder komisches Zeugs erzählt, verwundert mich nicht wirklich.

Ein paar Zitate:

… denn faktisch dominiert Wikimedia e.V. sehr wohl die Inhalte der Wikipedia, weil das Führungspersonal des Vereins zu einem Großteil mit den deutschen Admins identisch ist

Wenn er mit Führungspersonal den Vorstand meint, dann ist es doch schon sehr verwunderlich, dass maximal 10 Hansel der Großteil der deutschen Admins sein sollen. Vll. meint er ja auch einfach bloß, dass der Großteil des Führungspersonal Admins sind. Dann soll er es aber hinschreiben.

Er [der Kläger, Finanzer] berief sich auf die von Wikimedia durchgeführte “Wikimedia Academy” zur Rekrutierung neuer Autoren mit Wikipedia-Karriere-Aussichten.

Ui, Wikipedia-Karriere-Aussichten. Ich wüsste nicht, dass sowas jemals Thema auf den Academys war. Aber man kann ja bekanntlich nicht überall sein und vielleicht habe ich ja einen wichtigen Vortrag verpasst.

… oder der vom Verein gepflegten Wikipedia-Stammtische.

Och ne. Dass der Hamburger Stammtisch vom BND unterwandert ist, wussten wir ja schon ne Weile. Das mit dem Verein ist zumindest mal ne neue Variante.

Update: Auf Grund einer Abmahnung habe ich zwei Kommentare zu diesem Beitrag gelöscht.

Herr K. labert mal wieder
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2 Kommentare

  1. Dr. David Schneider-Addae-Mensah

    Was Erhellendes zur Debatte:

    Wikimedia zu Löschung verurteilt

    Landgericht Hamburg sieht Persönlichkeitsrechte eines ehemaligen Abgeordneten verletzt

    Hamburg/Kehl, 22.04.2010. In einem rechtskräftigen Versäumnis-Teilurteil (325 O 321/08) hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß unwahre Tatsachenbehauptungen über das Privatleben des ehemaligen Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Alexander-Martin Sardina aus der Seite wikipedia.org zu löschen sind. Sardina hatte sowohl die US-amerikanische Wikimedia Foundation als auch ihren deutschen Ableger, den Wikimedia e.V., verklagt.

    Das Urteil ist insofern wegweisend, als es das sog. Open-Content-Prinzip in Frage stellt, das die Wikimedia-Organisationen nach außen hin stets hochalten. Danach kann im Prinzip jedermann auf der durch die Wikimedia Foundation betriebenen Seite http://www.wikipedia.org, die dem Aufbau einer sog. Online-Enzyklopädie dienen soll, Beiträge oder Teile hiervon einstellen. Die Seiteninhaberin hat sich dabei bislang nicht um den Inhalt dieser Beiträge gekümmert. Dem hat das Landgericht Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben und eine Verantwortlichkeit der Seitenbetreiberin für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bejaht.

    Sardinas Anwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Straßburg-Kehl begrüßt die Entscheidung als Teilsieg für die Persönlichkeitsrechte. „Es kann nicht sein, daß jemand einen Verkehr eröffnet und sich dann nicht mehr darum kümmert, was darin geschieht“, so der Anwalt. Er sieht das Urteil auch als Warnung an die in zunehmender Zahl auftretenden Cyberstalker, die sich oft unkontrolliert in sog. Blogs über auserkorene Opfer auslassen.

    Gleichwohl besteht nach Ansicht von Sardinas Anwalt politischer Handlungsbedarf: „Der Störerbegriff ist zu lasch und muß auch auf die nationalen Gliederungen der Wikimedia/Wikipedia ausgedehnt werden, die auf die Seite ihrer US-Mutterorganisation verlinken, zumal wenn die Beiträge auf der amerikanischen Seite ausschließlich in deutscher Sprache gehalten und für ein deutschsprachiges Publikum gedacht sind. Es ist widersinnig, wenn der deutsche Wikipedia-Verein hierfür nicht verantwortlich sein soll“, so der Anwalt.

    Zudem fordert Schneider-Addae-Mensah die zwingende Registrierung der Autoren in Blogs und Seiten wie wikipedia.org, wie in jeder ernstzunehmenden Enzyklopädie. „Wer eine Meinung hat, kann diese in Europa frei äußern. Die Meinung feiger anonymer Blogger ist daher nicht schützenswert“, so der Jurist.

    http://schneider-addae-mensah.de/joomla/images/fotos_zu_seiten/vteilu%2002.07.09.pdf

    1. Finanzer

      “Die Meinung feiger anonymer Blogger ist daher nicht schützenswert” Das heisst also, da ich hier nicht mit meinem Klarnamen auftrete, bin ich feige und soll die Klappe halten. Schöne Ansichten von Meinungsfreiheit. Vll. mal das Grundgesetz lesen. Da steht nirgendwo, dass feige anonyme Blogger keine Meinung äußern dürfen.

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