Archiv für die 'Freie Lizenzen' Kategorie

Spiegel und so

26. Februar 2008 von Michail

Und damit es auch ein paar Leute lesen, habe ich gerade ein paar Gedanken zur heutigen Diskussion bei FZW im Wikimedia-Blog niedergeschrieben: Spiegel und so.

[Update] 

Da ich dem Herrn Klaus Graf auch den Backlink gönne, sei hiermit auch auf den etwas wirren Eintrag bei Archivalia verwiesen. Oder die Verquirlung der verschiedenen Beteiligten und der Begriffe ist Absicht. Und was sonst in diesem Blog so wichtig ist, nämlich die Verbreitung freier Inhalte, ist auf einmal Teufelswerk, versteh das wer will.

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Wikipedia inside?

12. September 2007 von Michail

Eigentlich wollte ich eine eigene Rezension zu dem Buch von Günther Schuler schreiben. Aber Poupou ist mir zuvorgekommen. Da die Rezension von Poupou auch meinen Eindruck beim Lesen gut wiedergibt, belasse ich es bei diesem Hinweis. Und sprachlich hätte ich es auch nicht besser hinbekommen.

Eine Sache möchte ich aber noch ergänzen. Hochinteressant ist die Behandlung der Bildlizenzen speziell der GNU FDL in diesem Buch, also der GNU Free Document License. Obwohl sich Schuler in einem Kapitel mit der GFDL auseinandersetzt, schafft er es auf der anderen Seite nicht die Bildlizenzen korrekt anzugeben. Im Bildverzeichnis finden sich einige Bilder von Wikipedianer und darunter auch eines meiner Bilder. Der lapidare Eintrag zu meinem Bild von Anneke lautet:

117 Wikipedia; Foto: Michail Jungierek; Lizenz: GNU 1.2

Was zum Geier ist GNU? Meint er die GFDL oder vll. doch die GNU General Public License oder sogar die GNU Lesser General Public License. Man weiß es nicht. Auch wurde der Text der GFDL nicht mitabgedruckt oder wenigstens ein Link zur GFDL mit angegeben. Um es deutlich zu sagen, die Verwendung der Bilder unter GFDL stellt so eine Urheberrechtsverletzung dar.

Und warum sich Herr Schuler bei meinem Bild gerade die GFDL ausgesucht hat, obwohl es auch unter cc-by-sa 2.5 steht, erschließt sich mir auch nicht. Aber wenn er sich die GFDL aussucht, dann soll er sie zumindest so erfüllen, dass man es akzeptieren kann. Dies ist hier definitiv nicht der Fall.

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Lizenz der Beiträge in diesem Blog

31. Juli 2007 von Michail

Seit heute habe ich alle Beiträge in diesem Blog und die Bilder unter die freie Lizenz CC-BY-SA 3.0 gestellt. Das bedeutet, dass die Beiträge und die Bilder von jedermann frei, kostenlos und für jeden (auch kommerziellen) Zweck verwendet werden können. Folgende Bedingungen dabei sind aber einzuhalten (entnommen und angepasst von http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de.):

  1. Namensnennung. Sie müssen meinem Namen bzw. meinen hier verwendeten Nick Finanzer nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt).
  2. Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Wenn Sie die die Blog-Einträge oder die von mir hier hochgeladenen Bilder bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, verändern oder als Grundlage für ein anderes Werk verwenden, dürfen Sie das neu entstandene Werk nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen der von mir gewählten Lizenz identisch, vergleichbar oder kompatibel sind.

Hinzu kommen weitere Verpflichtungen aus der Lizenz , die aber für die meisten Verwendungen nicht relevant sind, die im Lizenzvertrag nachlesbar sind.

Falls die Bedingungen der Lizenz nicht eingehalten werden, z.B. weil jemand sein eigenes Copyright-Zeichen auf meine Bilder bappt, dann erlischt die Lizenz sofort und die Verwendung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Das klingt nun alles erstmal sehr drastisch. Der Clou bei den freien Lizenzen ist aber, dass dabei die Regeln des Urheberrechts ausgenutzt werden, um zu garantieren, dass Inhalte die unter einer freien Lizenz stehen, niemals mehr durch jemanden monopolisiert und damit unfrei gemacht werden können. Und wie im Beitrag über Skype dargestellt, sind solche Ansprüche gerichtlich durchsetzbar.

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Urteil gegen Skype wegen GPL-Verletzung

31. Juli 2007 von Michail

Erneut hat ein deutsches Gericht entschieden, dass auch freie Lizenzen einzuhalten sind, konkret hier die GPL und LPGL. Genaueres kann man dem Beitrag bei Heise entnehmen. Das läßt für eventuelle Klagen bei Verletzung der GFDL oder einer CC-Lizenz hoffen, dass Richter in solchen Fällen ähnlich entscheiden und freien Lizenzen die gleiche Wirksamkeit, auch wenn sie nicht explizit auf deutsches Recht angepasst wurden, zugestehen werden. 

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