Archiv für die Kategorie ‘Rechtliches’

Ein Bild bei Kai Diekmann

File:Nva-ehrenwache.jpg

Vor einer geraumen Weile hatte ich über die Verwendung dieses Bildes bei Telepolis berichtet und die Geschichte hinter dem Bild erzählt.

Aber das schöne an so einem Blog ist ja, dass man Fortsetzungsgeschichten schreiben kann, auch wenn das nicht beabsichtigt ist. Über einen Backlink hierher wurde ich aufmerksam, dass genau dieses Bild vor ein paar Tagen auch woanders verwendet wurde. Und zwar im Blog des  Chefredakteurs der Bild-Zeitung Kai Diekmann in einem Beitrag mit dem Titel: Heraus zum 9000. Genossen!

Mein Bild mag zum Thema, nämlich der Genossenschaftsmitgliederwerbung der taz, passen oder auch nicht, was für mich natürlich keine Rolle spielt. Denn Herr Diekmann darf natürlich mein Bild verwenden, es steht ja unter verschiedenen freien Lizenzen. Er verguß nur die entsprechenden Lizenzhinweise und meine Namensnennung. Auf eine Abmahnung oder ähnlichen Unfug verzichte ich natürlich. Aber damit er auch in Zukunft ohne große rechtliche Probleme auf den Schatz von Wikimedia Commons zugreifen kann, habe ich ihm einen Kommentar in sein Blog gestellt und ihn auf eine korrekte Verwendung Freier Inhalte hingewiesen, verbunden mit einer kleinen Bitte. Und damit dieser Kommentar nicht aus Versehen verlorengeht, freigeschaltet ist er noch nicht, dokumentiere ich ihn auch nochmal hier:

Hallo Herr Diekmann, ich bedanke mich erstmal herzlich dafür, dass sie ein von mir vor ca. 20 Jahren gemachtes Foto, die NVA-Soldaten ganz oben, hier im Blog verwenden. Genau dafür habe ich es auf Wikimedia Commons, dem Medienarchiv das unter anderem die Wikipedia mit Bildern versorgt, veröffentlicht (http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Nva-ehrenwache.jpg). Nämlich, dass es jedermann für jeglichen Zweck ohne irgendwelche Kosten verwenden darf.

Eine winzigkleine Bedingung ist allerdings daran geknüpft: bei einer Verwendung muss mein Name und die oben kurz beschriebene Lizenz an geeigneter Stelle genannt werden. Beides ist offensichtlich nicht erfolgt.

Eine Abmahnung oder ähnlichen Unfug spare ich mir einfach und bitte sie einfach stattdessen zur Förderung Freien Wissens und Freier Inhalte, von denen sie hier gerade zumindest ein klein wenig profitieren, eine Spende an Wikimedia Deutschland zu entrichten. Das geht ganz einfach online unter:https://secure.wikimedia.de/spenden/ . Der Verein Wikimedia Deutschland unterstützt und fördert Freies Wissen, insbesondere die wohl allen bekannte Wikipedia, aber auch deren Schwesterprojekte, wie zB das oben erwähnte Medienarchiv Wikimedia Commons.

Vielen Grüße

Michail



Reihe Netzbürger

Der Contumax-Verlag bietet in der Reihe Netzbürger seit kurzem mehrere Bücher an, die sich rund um das Thema Cover Dünnes EisInternet drehen. Das besondere daran sie stehen einerseits unter einer freien Lizenz zum Download bereit und andererseits kann man diese auf totem Baum für das Lesen in der Badewanne oder am Strand bestellen. Der Verlag selbst zu der neuen Reihe:

Der Contumax-Verlag, dessen Name nicht umsonst mit “trotzig” übersetzt werden kann, möchte mit der neu begründeten Reihe Netzbürgern ein Forum bereitstellen für fundierte Darstellungen und pointierte Positionen des anstehenden Diskurses. Das Konzept, diese Inhalte einerseits zeitgemäß als kostenlosen PDF-Download anzubieten und andererseits den haptischen Bedienerkomfort des gedruckten Buchs anzupreisen, experimentiert mit den neuen Parametern, die die Medienwirtschaft heute bestimmen. Das mag gut gehen, oder nicht. Zu spannend ist die Zeit, zu vielfältig die Möglichkeiten, als dass das davon abhalten könnte. Contumax sozusagen.

Derzeit enthält die Reihe drei Bücher:

  • Die Piratenpartei von Henning Bartels
  • Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten von Klaus Graf

und die Novelle

  • Dünnes Eis von Richard F. Simpson.

Bestellt oder heruntergeladen werden können die Bücher auf der Seite der Reihe Netzbürger.

Selbst gelesen habe ich noch keines der Bücher, werde dies aber in den nächsten Tagen nachholen.


543 Seiten Internetrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren hat ein Buch zum Internetrecht veröffentlicht und bietet es kostenlos zum Download an. Wenn ich mich recht entsinne, gibt es dieses Buch bereits seit einigen Jahren und wird immer mal wieder aktualisiert. Bereits am Umfang von 543 Seiten merkt man, dass das Internet kein einfaches Rechtsgebiet ist und offensichtlich von einem rechtsfreien Raum nicht die Rede sein kann. Ganz im Gegenteil:

Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ drohen auch den Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, auf die Hybris zu verfallen, auf allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen. Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ droht auch den Verfasser
dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, auf die Hybris zu verfallen, auf
allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen.

So der Autor in seinem Vorwort.

Das von mir kürzlich erworbene Buch zum Vereinsrecht, das wohl einen ähnlichen Übersichtscharakter hat, besitzt rund hundert Seiten weniger.

(Via Lawblog)

Update 17.08.: Heise gibt einen Überblick über die Änderungen im Buch seit der letzten Version von Februar diesen Jahres.


Wer Musik downloadet, frisst auch kleine Kinder

Oder wie soll man diese „nette“ Aussage der zwei CDU-Bundestagsmitglieder Wolfgang Börnsen und Dorothee Bär verstehen?

In Bezug auf einen gescheiterten Antrag beim SPD-Bundesparteitag, dass die Pläne zur Sperrung von Internetseiten durch die SPD-Bundestagsfraktion verhindert werden solle, erklärten die beiden unter dem plakativen Titel „Klare Kante gegen Kinderpornographie“:

Damit ist eine gefährliche Entwicklung gestoppt worden. Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen. Allen engagierten Streitern gegen das abscheuliche Verbrechen der Kinderpornografie ist angesichts des Scheiterns der SPD-Linken ein Stein vom Herzen gefallen. (Hervorhebung von mir)

Wie krank muss man eigentlich sein, um grundverschiedene Dinge wie den Download (ja auch das Anbieten, was sicherlich etwas schwerwiegender ist) von MP3s, Filmen etc. und das Vergewaltigen von Kindern in einen Topf zu werfen. Mir fehlen die Worte.


Warum es um Zensur geht

Ergänzend zu meinem vorhergehenden Post ein ausdrücklich erwünschtes Vollzitat von Jens Scholz:

Da reiben sich gerade so viele die Hände, daß man eigentlich ein beständiges Rauschen hören müsste. Die Idee, das Thema Kinderpornografie als Popanz vorzuschicken, um das nun geplante Internet-Zensursystem einzuführen war aber auch wirklich eine richtig gute. Hat das ja zuvor mit den Themen Terrorismus und Internet-Kriminalität nicht wirklich hingehauen, kann man hier spitzenmäßig mit dem Holzhammer wedeln und Kritiker einfachst diffamieren, indem man die eigentliche Kritik ignoriert und ihnen vorwirft, sie wollten die Verbreitung von Kinderpornografie schützen. Wie schnell schon der Vorwurf zum beruflichen und gesellschaftlichen Tod führen kann, zeigte man nur wenige Wochen zuvor ja schonmal anschaulich am Exempel Tauss (der übrigens natürlich nicht im Netz "erwischt" wurde, sondern über Handykontakte und DVDs per Post).

Aber ich schweife schon wieder – wie es durch die Wahl dieses Themas ja auch gewünscht ist – ab.

Denn das Problem, das die Kritiker haben, ist ja natürlich nicht, daß man den Zugang zu Kinderpornografie sperren will, sondern das Sperrinstrumentarium, das man dazu baut. Schaut man sich das an, merkt man schnell: Es geht nicht um Kinderpornos und wie man dagegen vorgeht. Ging es nie.

Es geht um die Installation eines generellen technischen Systems und die generelle Art und Weise, wie es betrieben wird: Es geht darum, daß eine waschechte, diesen Namen zu Recht tragende, Zensur ermöglicht wird. Auch wenn die zunächst gesperrten Websites tatsächlich nur Kinderpornografie beinhalten (was die Liste eigentlich extrem kurz halten müsste) wäre sowohl die Technik, die Verwaltung und sogar die Psychologie installiert, um sofort eine effektive Zensur betreiben zu können.

Technik
Die Provider sollen ihre Nameserver so umbauen, daß Webseiten, die das BKA aussucht und ihnen nennt, nicht erreichbar sind und dem Nutzer bei Aufruf stattdessen eine Sperrseite angezeigt wird.

Geichzeitig soll das BKA jederzeit abrufen könne, welche Nutzer auf Webseiten aus dieser Liste zugreifen wollten und stattdessen auf die Sperrseite geleitet wurden.

Ein normaler Internetnutzer, der seinen Nameserver nicht auf einen freien DNS-Server umstellt, sieht bestimmte Seiten nicht und erhält die Mitteilung, er wolle sich gerade Kinderpornografie ansehen. Ob das stimmt, weiß er nicht und nachprüfen darf er das auch nicht, da ja schon die Suche nach Kinderpornografie strafbar ist. Der Nutzer muss sich in diesem Moment weiterhin im Klaren sein, daß er gerade etwas getan hat, was das BKA als illegal ansieht und als Grund ansehen kann, gegen ihn vorzugehen.

Die allein schon technisch verursachten Risiken für jeden Internetnutzer sind immens, noch dazu, weil man damit auch noch eine perfide Beweisumkehr eingebaut hat: Sie müssen künftig ihre Unschuld beweisen, z.B. daß sie "versehentlich" die gesperrte Seite angesteuert haben. Viel Spaß beim Versuch, Richtern TinyUrls, iFrames, Rootkitangriffe, Hidden Scripting und so weiter zu erklären, wenn Sie überhaupt wissen, was das ist.

Die Lösung zunächst: Den Nameserver umstellen, um sich dieser Gefahr vollständig zu entziehen. Geht schnell und kann jeder.
Die Technik ist allerdings interessanterweise das kleinste Problem in dieser ganzen Geschichte. Es gibt Staaten, die in ihren Zensurbemühungen schon wesentlich weiter sind. Die Menschen dort können dennoch sowohl anonym als auch unzensiert das Internet benutzen. Das Internet ist von Nerds gebaut worden. Ein Staat kann da so viel fordern wie er will, er wird das Netz auf technischer Ebene never ever kontrollieren können.

Verwaltung
Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen:
1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei.

2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert.

3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch "mittelbare" Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auchjede Seite gesperrt werden.

4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein.

Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.).

Psychologie
Womit wir schon beim gewünschten Effekt von Zensur sind: Die Einführung der Schere im Kopf. Die wirksame Selbstzensur, weil man nicht weiß, was eventuell passiert, wenn man zu laut und deutlich Kritik äußert. Die Geheimhaltung der Sperrliste und ihre völlige Unverbindlichkeit durch das Fehlen jeglicher Kontolle ist ein bewußt eingesetzes Instrument, um Verunsicherung zu erzeugen.

Ein anderes ist die Verknüpfung mit dem Thema Kinderpornografie, womit wir wieder am Beginn dieses Artikels wären. Man weiß ja inzwischen, daß auch nur der leiseste Ruch, man könnte eventuell irgendwas mit Kindesmissbrauch und Pädophilen zu tun haben, dieExistenz vernichten kann, selbst wenn hinterher rauskommt, daß tatsächlich nichts an den Vorwürfen dran war. Wie nahezu generell nichts rauskommt. Das ist ein so extrem starkes und wirksames Druckmittel, was natürlich beispielsweise ein Herr Gorny sofort erkennt, weilsein Versuch, diese Schere im Kopf einzuführen (durch den Versuch, Filesharing als schreckliches Verbrechen zu diskriminieren), wirkungslos blieb und er sich nun an den besser funktionierenden Trigger dranhängt (indem er Urheberrechtsverletzung mit Kindesmissbrauch gleichsetzt).

Die Justizministerin gibt dann noch Tipps in die richtigen Richtungen, die natürlich prompt reagieren. Überhaupt, das mal ganz nebenbei, finde ich es immer wieder seltsam, daß Frau Zypries immer wieder als Warnerin vermittelt wird. Dabei war – so sagt sie zumindest – sie es, die den Gesetzentwurf gegenüber dem Vorabvertrag von Frau von der Leyen verschärfen ließ und dieser nun schon den Zugriff auf Stopp-Seiten verfolgen lassen will.

Um die Frage zu beantworten, warum und wann es in einer Gesellschaft überhaupt dazu kommen kann, daß ein Teil davon meint, einen solchen Eingriff vornehmen zu müssen und der andere Teil (zu dem ich u.a. mich zähle) darin ein so massives Unrecht sieht, das es zu bekämpfen gilt, kann man sich bitte den Artikel "Kampf der Kulturen" drüben bei netzpolitik.org durchlesen.


Lego und die DNS-Sperren

Sehr schönes Video, dass die Problematik an den DNS-Sperren, die angeblich nur gegen Konderpornographie eingesetzt werden würden, sehr gut erklärt.

Gegen den Unfug mit den Internetsperren gibt es die Online-Petition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten, die nach nur ca. 5 Tagen bereits 62.396 Menschen unterzeichnet haben. Ziel sind mindestens 128.193 Unterschriften. Das ist nämlich, hat das Blog Spreeblick herausgefunden, der bisherige Rekord bei deutschen Online-Petitionen.


Phorm Opt Out

Wikimedia Deutschland hat, ebenso wie die Wikimedia Foundation und Amazon, beschlossen ihre Domains von der Untersuchung des Traffics zu diesen Seiten durch das britische Unternehmen Phorm auzuschließen. Dies geschah da auch der Wikimedia Deutschland Webseiten betreibt, die von Nutzern aus Großbritannien abgerufen werden (hier ist vor allem der Toolserver zu nennen).

Weitere Hintergründe und Erklärungen zu diesem Thema finden sich im Wikimedia Blog.


Wie man mit freien Lizenzen Nachnutzung verhindert

Ein Fall von wahrscheinlich noch einigen mehr. Und eine Anleitung wie man das macht.


CC Zero

Erkan Yilmaz hat im Chat gerade auf eine neue Lizenz von Creative Commons hingewiesen. Und zwar die CC0, gesprochen „CC Zero”, die dazu dienen soll allen denen, die ihr Werk eigentlich in der Public Domain, bzw. die Gemeinfreiheit sehen wollen, diese Möglichkeit zu geben, soweit die jeweilige Rechtslage dies zulässt.

Jemand der sein Werk unter die CC0 stellt, verzichtet damit vollständig auf jegliche Urheber- und damit zusammenhängende Rechte. Sollte dieser Verzicht aus Rechtsgründen nicht möglich sein, so z.B. in Deutschland, da dies ein Persönlichkeitsrecht ist, auf das man nicht verzichten kann, dann gewährt die Lizenz jedermann ein unbeschränktes, unwiderrufliches, nicht exklusives Recht zur Nutzung des Werkes für jegliche Zwecke. Für die Weiternutzung gibt es dabei keinerlei Auflagen, wie z. B. Namensnennung, Nutzung unter gleicher Lizenz oder das Verbot kommerzieller Nutzung etc.

Die Lizenz kann ebenso für urheberrechtsähnliche bzw. damit zusammenhängende Rechte genutzt werden, wie z. B. das sogenannte Datenbankrecht.

Für eine ausführliche Darstellung und Erläuterung der neuen Lizenz siehe den Beitrag im CC-Blog und die FAQ zur CC0.

P.S. Korrekterweise spricht Creative Commons nicht von einer Lizenz, sondern von einem Tool, einem Werkzeug, da ja Public Domain bzw. Gemeinfreiheit keine Lizenz sein kann. Derjenige, der dieses Tool verwendet, möchte ja deutlich machen, dass er wünscht, dass das Werk so verwendet wird, als sei es in der Public Domain bzw. als sei es gemeinfrei.

Ich habe in meinem Beitrag dennoch den Begriff Lizenz verwendet, weil er für den deutschen Rechtsraum wohl dennoch passender ist und auch nicht so sperrig beim Schreiben des Beitrags war.

Update (17. März 2009):

Eine deutsche Version des Blogbeitrages mit Ergänzungen bezüglich des deutschen Urheberrechtes gibt es im Blog von de.creativecommons.org. Den ersten Kommentar darf man getrost ignorieren, da dort offenbar jemand das Urheberrecht mit anderen Rechtsfeldern verwechselt.


Google ändert Nutzungsbedingungen für Book Search

Vor ein paar Tagen hat Google die Nutzungsbedingungen für den PDF-Download gemeinfreier Bücher (auf deutsch scheint es die nicht zu geben) geändert. Anstelle der Klausel:

  • Use the files for non-commercial purposes only.

heißt es nun:

  • Don’t engage in large scale redistribution or rehosting of the files
  • Don’t sell digital or physical copies, or help other people buy and sell them.

Zumindest die erste der beiden neuen Klauseln ist offenbar gegen das Internet Archive gerichtet, das über 537.000 PDFs von Google gespiegelt hat. Eine Auswirkung auf Wikisource bzw. Wikimedia Commons ist aber auch nicht ausgeschlossen, da dort ebenfalls einige Bücher von Google hochgeladen wurden. Frage bleibt dabei was Google unter large scale versteht.

Klaus Graf weist in seinem Blog aber meines Erachtens zu recht darauf hin, dass nach deutschem Recht auch weiterhin einzelne gemeinfreie Werke einem solchen Datenbankwerk entnommen werden dürfen, was aber bei einer eventuellen Klage Googles gegen die Wikimedia Foundation keine Rolle spielen dürfte

In die PDF-Downloads selbst scheinen die Klauseln noch nicht eingeflossen zu sein, zumindest so ein paar meiner Stichproben.

Für eine ausführliche Analyse siehe: Change in Google Book Search Guidelines for Public Domain Books

Via: Archivalia


Fragen und Antworten zur Re-Lizenzierung

Auf der Wikipedia-Mailingliste hat ChrisPK gerade darauf aufmerksam gemacht, dass die FAQ zur geplanten Re-Lizensierung der Wikimedia-Wikis auf CC-BY-SA 3.0 mittlerweilen auch auf deutsch vorliegen: Licensing update: Questions and Answers

Kurz noch zur Erläuterung worum es überhaut geht: In der neuen Version der GFDL, unter der die Wikipedia und viele der Wikis im Wikimedia-Universum steht, ist es möglich, die Inhalte eines Wikis unter der CC-BY-SA 3.0 zu lizenzieren. Diese Lizenz ist für eine Nachnutzung, insbesondere in Printmedien, wesentlich praktischer und einfacher zu befolgen als die GFDL (Stichwort: Abdruck des vollständigen Lizenztextes der GFDL).

Die Umstellung auf die CC-BY-SA 3.0 soll aber nicht ohne die Zustimmung der Community stattfinden, weshalb die Wikimedia Foundation einen Vorschlag gemacht hat, wie eine entsprechende Umlizenzierung zu realisieren ist. Über diesen Vorschlag soll ab Mitte Februar abgestimmt werden, wobei eine einfache Mehrheit der stimmberechtigten Benutzer dafür ausreichen.

Verstanden habe ich aber noch nicht, ob diese Mehrheit pro Wiki zählt oder sich auf alle Projekte bezieht. Außerdem ist für moch nicht erkennbar, ob nur die Wikipedia umlizensiert werden soll oder auch die anderen GFDL-Projekte.


Was wird 2009 gemeinfrei?

Und wie an jedem 1. Januar gibt es neben dem üblichen Kater auch wieder die Frage: Die Werke welcher Künstler sind eigentlich in diesem Jahr wieder gemeinfrei geworden? Eine fast allumfassende Antwort darauf gibt eine Liste, die Cecil zusammengestellt hat.

Unter den Autoren sind Persönlichkeiten wie der Begründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, der Strafverteidiger Clarence Darrow der den so genannten Affenprozeß führte, der Philosoph und Mathematiker Edmund Husserl und der Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky. Aber auch Autoren wie der Symbolist D’Annunzio, der tschechische Science-Fiction-Autor Karel Capek, der östereichisch-ungarische Ödön von Horváth, der pakistanische Nationaldichter Muhammad Iqbal oder der Russe Ossip Mandelstam zählen zu den 1938 verstorbenen Autoren. (Die obigen Beispiele wurden dem noch nicht veröffentlichten Wikinews-Beitrag Von Atatürk bis Wolzogen – Viele Werke ab 01.01.2009 gemeinfrei entnommen, dieser steht unter CC-BY-2.5)

Insbesondere aber die Persönlichkeiten, die nicht in Deutsch veröffentlicht haben, werden aber voerst wenig bei Wikisource vertreten sein, da neben den Urheberrechten auch die Urheberrechte des Übersetzers beachtet werden müssen. Was heißt, dass dieser auch vor mehr als 70 Jahre verstorben sein muß, was häufig eben nicht der Fall ist.

Aber bei Wikisource in anderen Sprachen werden aber in den nächsten Wochen sicherlich Texte von einigen der oben genannten Persönlichkeiten erscheinen. Und wir kümmern uns solange um die deutschsprachigen Künstler.

Update:

Christian Bier hat in der Wikipedia eine ähnliche, wenn auch etwas kürzere, Liste angelegt, die vorrangig bildende Künstler aufführt .


Einmal mehr eine Watschen für die Stasi 2.0

Der Schutzumfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung beschränkt sich nicht auf Informationen, die bereits ihrer Art nach sensibel sind und schon deshalb grundrechtlich geschützt werden. Auch der Umgang mit personenbezogenen Daten, die für sich genommen nur geringen Informationsgehalt haben, kann, je nach seinem Ziel und den bestehenden Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten, grundrechtserhebliche Auswirkungen auf die Privatheit und Verhaltensfreiheit des Betroffenen haben. Insofern gibt es unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung kein schlechthin, also ungeachtet des Verwendungskontextes, belangloses personenbezogenes Datum mehr.

(Hervorhebung von mir)

Ich habe den erfreulichen Eindruck die Damen und Herren Verfassungsrichter in Karlsruhe wissen wirklich worüber sie da urteilen und urteilen dementsprechend. Die für juristische Texte verblüffend klare und verständliche Sprache der Urteile macht mir das Ganze noch sympathischer. Und hier die Links zu den Urteilen zur Onlineüberwachung und zur Überwachung von Kfz-Kennzeichen:

Online-Durchsuchung

Automatisierte Erfassung der amtlichen Kennzeichen von Kraftfahrzeugen

Beide sind für mich schallende Ohrfeigen für die Überwachungsfanatiker unter den Politikern. Und man darf hoffnungsfroh annehmen, dass die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung ähnlich ausgehen wird.

P.S. Und das wenige Minuten nach Verkündigung der Urteile diese auch online zur Verfügung stehen, ist in Deutschland leider auch nicht selbstverständlich.


Spiegel und so

Und damit es auch ein paar Leute lesen, habe ich gerade ein paar Gedanken zur heutigen Diskussion bei FZW im Wikimedia-Blog niedergeschrieben: Spiegel und so.

[Update] 

Da ich dem Herrn Klaus Graf auch den Backlink gönne, sei hiermit auch auf den etwas wirren Eintrag bei Archivalia verwiesen. Oder die Verquirlung der verschiedenen Beteiligten und der Begriffe ist Absicht. Und was sonst in diesem Blog so wichtig ist, nämlich die Verbreitung freier Inhalte, ist auf einmal Teufelswerk, versteh das wer will.


Wikipedia inside?

Eigentlich wollte ich eine eigene Rezension zu dem Buch von Günther Schuler schreiben. Aber Poupou ist mir zuvorgekommen. Da die Rezension von Poupou auch meinen Eindruck beim Lesen gut wiedergibt, belasse ich es bei diesem Hinweis. Und sprachlich hätte ich es auch nicht besser hinbekommen.

Eine Sache möchte ich aber noch ergänzen. Hochinteressant ist die Behandlung der Bildlizenzen speziell der GNU FDL in diesem Buch, also der GNU Free Document License. Obwohl sich Schuler in einem Kapitel mit der GFDL auseinandersetzt, schafft er es auf der anderen Seite nicht die Bildlizenzen korrekt anzugeben. Im Bildverzeichnis finden sich einige Bilder von Wikipedianer und darunter auch eines meiner Bilder. Der lapidare Eintrag zu meinem Bild von Anneke lautet:

117 Wikipedia; Foto: Michail Jungierek; Lizenz: GNU 1.2

Was zum Geier ist GNU? Meint er die GFDL oder vll. doch die GNU General Public License oder sogar die GNU Lesser General Public License. Man weiß es nicht. Auch wurde der Text der GFDL nicht mitabgedruckt oder wenigstens ein Link zur GFDL mit angegeben. Um es deutlich zu sagen, die Verwendung der Bilder unter GFDL stellt so eine Urheberrechtsverletzung dar.

Und warum sich Herr Schuler bei meinem Bild gerade die GFDL ausgesucht hat, obwohl es auch unter cc-by-sa 2.5 steht, erschließt sich mir auch nicht. Aber wenn er sich die GFDL aussucht, dann soll er sie zumindest so erfüllen, dass man es akzeptieren kann. Dies ist hier definitiv nicht der Fall.


Vorratsdatenspeicherung

Das Video hat mich daran erinnert, dass ich das PDF endlich ausdrucken und abschicken muss:


Neuigkeiten aus Wikisource

Soeben frisch eingetroffen ist ein Gerichts-Urteil aus dem Jahre 2004 eine Sammlung gemeinfreier Gedichte betreffend. Diese Zusammenstellung soll in großen Teilen von einem auch den Wikipedianern bekannten Verlag übernommen worden sein. Das Gericht sah die Freiburger Anthologie als urheberrechtlich geschütztes Sammel- und Datenbankwerk an, die dem Urheberrechtsschutz unterliegt und untersagte dem Verlag die weitere Verbreitung der CD. Bei Wikisource ist das Urteil zu finden unter: Landgericht Mannheim – Freiburger Anthologie.

Die Arbeit an Schwere, Elektricität und Magnetismus von Bernhard Riemann, einer Vorlesungsmitschrift aus dem Jahre 1880, ist seit einigen Tagen abgeschlossen. Die Arbeit an diesem Werk hat damit rund 9 Monate gedauert und war durch die vielen mathematischen Formeln sehr aufwendig.

Von Andreas wurde in den letzten Tagen der mir unbekannte Roman Käthe – Der Roman eines Dienstmädchens von Gabriela Zapolska, einer polnischen Schriftstellerin und Dramatikerin, hochgeladen. Der Anfang liest sich recht interessant. Vielleicht hat ja jemand ein paar Informationen zu dem Werk, leider gibt auch die Wikipedia kaum etwas zur Dame und ihrem Werk her.

Und zum Schluß noch ein Hinweis auf das ultimative Wannengedicht: Mein Wannenbad.

Update:

Als Monopolisierung von Daten und Unsinn bezeichnet Klauf Graf bei Archivalia das Urteil. Eine Diskussion darüber ist auch im Skriptorium entstanden.

Der Roman Käthe ist ein Teil eines Projektes zurSammlung von Sachtexten und Belletristik über Dienstboten und Gesinde. Danke an Andreas für den Hinweis


Persönlichkeitsrechte vs. Meinungsfreiheit

Wie der Schutz der Würde des Menschen nach dem ersten Artikel unserer Verfassung immer mehr dazu missbraucht wird, die in meinen Augen ebenso wichtige Meinungsfreiheit einzuschränken, zeigt mal wieder wunderschön ein aktuelles Urteil gegen den Heise-Verlag. Wo in diesem konkreten Fall die Persönlichkeitsrechte des Klägers eingeschränkt wurden, wird für mich nicht ersichtlich. 

Meines Erachtens völlig zu Recht wird der Verlag rechtliche Schritte gegen diese Enstcheidung des OLG München ergreifen. Zitat:

Unserer Ansicht nach wird der Verlag hier in seinem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit unzulässig und in nicht nachvollziehbarer Weise beschnitten. Folgt man der Argumentation des OLG, so muss man zukünftig im Zweifelsfalle vor jeder Verlinkung alle auf der Seite abgebildeten Personen um ihre Erlaubnis bitten.

Und so ganz ohne Konsequenzen könnte dieses Urteil auch für die Wikipedia nicht bleiben, da sich mit einer ähnlichen Argumentation in Zukunft auch Links in Artikeln auf Bilder einer Person verhindern lassen, die diese aus irgendeinem Grunde nicht so gerne hat. 

Die über die reinen Urheberrechte an Bildern lebender Personen der Zeitgeschichte hinausgehende Bilderpolitkik in der Wikidpedia ist derzeit, vollkommen zu Recht, sehr restriktiv. Soll heissen wir zeigen normalerweise nur Bilder, die die Person in der Rolle abbildet, die sie für uns erst enzyklopädiewürdig gemacht haben. Aber auch hier könnten sich Auswirkungen ergeben, die wir noch nicht absehen können. 


Lizenz der Beiträge in diesem Blog

Seit heute habe ich alle Beiträge in diesem Blog und die Bilder unter die freie Lizenz CC-BY-SA 3.0 gestellt. Das bedeutet, dass die Beiträge und die Bilder von jedermann frei, kostenlos und für jeden (auch kommerziellen) Zweck verwendet werden können. Folgende Bedingungen dabei sind aber einzuhalten (entnommen und angepasst von http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de.):

  1. Namensnennung. Sie müssen meinem Namen bzw. meinen hier verwendeten Nick Finanzer nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt).
  2. Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Wenn Sie die die Blog-Einträge oder die von mir hier hochgeladenen Bilder bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, verändern oder als Grundlage für ein anderes Werk verwenden, dürfen Sie das neu entstandene Werk nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen der von mir gewählten Lizenz identisch, vergleichbar oder kompatibel sind.

Hinzu kommen weitere Verpflichtungen aus der Lizenz , die aber für die meisten Verwendungen nicht relevant sind, die im Lizenzvertrag nachlesbar sind.

Falls die Bedingungen der Lizenz nicht eingehalten werden, z.B. weil jemand sein eigenes Copyright-Zeichen auf meine Bilder bappt, dann erlischt die Lizenz sofort und die Verwendung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Das klingt nun alles erstmal sehr drastisch. Der Clou bei den freien Lizenzen ist aber, dass dabei die Regeln des Urheberrechts ausgenutzt werden, um zu garantieren, dass Inhalte die unter einer freien Lizenz stehen, niemals mehr durch jemanden monopolisiert und damit unfrei gemacht werden können. Und wie im Beitrag über Skype dargestellt, sind solche Ansprüche gerichtlich durchsetzbar.


Urteil gegen Skype wegen GPL-Verletzung

Erneut hat ein deutsches Gericht entschieden, dass auch freie Lizenzen einzuhalten sind, konkret hier die GPL und LPGL. Genaueres kann man dem Beitrag bei Heise entnehmen. Das läßt für eventuelle Klagen bei Verletzung der GFDL oder einer CC-Lizenz hoffen, dass Richter in solchen Fällen ähnlich entscheiden und freien Lizenzen die gleiche Wirksamkeit, auch wenn sie nicht explizit auf deutsches Recht angepasst wurden, zugestehen werden. 


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