Okt 16

Der Contumax-Verlag bietet in der Reihe Netzbürger seit kurzem mehrere Bücher an, die sich rund um das Thema Cover Dünnes EisInternet drehen. Das besondere daran sie stehen einerseits unter einer freien Lizenz zum Download bereit und andererseits kann man diese auf totem Baum für das Lesen in der Badewanne oder am Strand bestellen. Der Verlag selbst zu der neuen Reihe:

Der Contumax-Verlag, dessen Name nicht umsonst mit “trotzig” übersetzt werden kann, möchte mit der neu begründeten Reihe Netzbürgern ein Forum bereitstellen für fundierte Darstellungen und pointierte Positionen des anstehenden Diskurses. Das Konzept, diese Inhalte einerseits zeitgemäß als kostenlosen PDF-Download anzubieten und andererseits den haptischen Bedienerkomfort des gedruckten Buchs anzupreisen, experimentiert mit den neuen Parametern, die die Medienwirtschaft heute bestimmen. Das mag gut gehen, oder nicht. Zu spannend ist die Zeit, zu vielfältig die Möglichkeiten, als dass das davon abhalten könnte. Contumax sozusagen.

Derzeit enthält die Reihe drei Bücher:

  • Die Piratenpartei von Henning Bartels
  • Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten von Klaus Graf

und die Novelle

  • Dünnes Eis von Richard F. Simpson.

Bestellt oder heruntergeladen werden können die Bücher auf der Seite der Reihe Netzbürger.

Selbst gelesen habe ich noch keines der Bücher, werde dies aber in den nächsten Tagen nachholen.

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Mrz 17

Erkan Yilmaz hat im Chat gerade auf eine neue Lizenz von Creative Commons hingewiesen. Und zwar die CC0, gesprochen „CC Zero”, die dazu dienen soll allen denen, die ihr Werk eigentlich in der Public Domain, bzw. die Gemeinfreiheit sehen wollen, diese Möglichkeit zu geben, soweit die jeweilige Rechtslage dies zulässt.

Jemand der sein Werk unter die CC0 stellt, verzichtet damit vollständig auf jegliche Urheber- und damit zusammenhängende Rechte. Sollte dieser Verzicht aus Rechtsgründen nicht möglich sein, so z.B. in Deutschland, da dies ein Persönlichkeitsrecht ist, auf das man nicht verzichten kann, dann gewährt die Lizenz jedermann ein unbeschränktes, unwiderrufliches, nicht exklusives Recht zur Nutzung des Werkes für jegliche Zwecke. Für die Weiternutzung gibt es dabei keinerlei Auflagen, wie z. B. Namensnennung, Nutzung unter gleicher Lizenz oder das Verbot kommerzieller Nutzung etc.

Die Lizenz kann ebenso für urheberrechtsähnliche bzw. damit zusammenhängende Rechte genutzt werden, wie z. B. das sogenannte Datenbankrecht.

Für eine ausführliche Darstellung und Erläuterung der neuen Lizenz siehe den Beitrag im CC-Blog und die FAQ zur CC0.

P.S. Korrekterweise spricht Creative Commons nicht von einer Lizenz, sondern von einem Tool, einem Werkzeug, da ja Public Domain bzw. Gemeinfreiheit keine Lizenz sein kann. Derjenige, der dieses Tool verwendet, möchte ja deutlich machen, dass er wünscht, dass das Werk so verwendet wird, als sei es in der Public Domain bzw. als sei es gemeinfrei.

Ich habe in meinem Beitrag dennoch den Begriff Lizenz verwendet, weil er für den deutschen Rechtsraum wohl dennoch passender ist und auch nicht so sperrig beim Schreiben des Beitrags war.

Update (17. März 2009):

Eine deutsche Version des Blogbeitrages mit Ergänzungen bezüglich des deutschen Urheberrechtes gibt es im Blog von de.creativecommons.org. Den ersten Kommentar darf man getrost ignorieren, da dort offenbar jemand das Urheberrecht mit anderen Rechtsfeldern verwechselt.

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Feb 03

Vor ein paar Tagen hat Google die Nutzungsbedingungen für den PDF-Download gemeinfreier Bücher (auf deutsch scheint es die nicht zu geben) geändert. Anstelle der Klausel:

  • Use the files for non-commercial purposes only.

heißt es nun:

  • Don’t engage in large scale redistribution or rehosting of the files
  • Don’t sell digital or physical copies, or help other people buy and sell them.

Zumindest die erste der beiden neuen Klauseln ist offenbar gegen das Internet Archive gerichtet, das über 537.000 PDFs von Google gespiegelt hat. Eine Auswirkung auf Wikisource bzw. Wikimedia Commons ist aber auch nicht ausgeschlossen, da dort ebenfalls einige Bücher von Google hochgeladen wurden. Frage bleibt dabei was Google unter large scale versteht.

Klaus Graf weist in seinem Blog aber meines Erachtens zu recht darauf hin, dass nach deutschem Recht auch weiterhin einzelne gemeinfreie Werke einem solchen Datenbankwerk entnommen werden dürfen, was aber bei einer eventuellen Klage Googles gegen die Wikimedia Foundation keine Rolle spielen dürfte

In die PDF-Downloads selbst scheinen die Klauseln noch nicht eingeflossen zu sein, zumindest so ein paar meiner Stichproben.

Für eine ausführliche Analyse siehe: Change in Google Book Search Guidelines for Public Domain Books

Via: Archivalia

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Jan 18

Auf der Wikipedia-Mailingliste hat ChrisPK gerade darauf aufmerksam gemacht, dass die FAQ zur geplanten Re-Lizensierung der Wikimedia-Wikis auf CC-BY-SA 3.0 mittlerweilen auch auf deutsch vorliegen: Licensing update: Questions and Answers

Kurz noch zur Erläuterung worum es überhaut geht: In der neuen Version der GFDL, unter der die Wikipedia und viele der Wikis im Wikimedia-Universum steht, ist es möglich, die Inhalte eines Wikis unter der CC-BY-SA 3.0 zu lizenzieren. Diese Lizenz ist für eine Nachnutzung, insbesondere in Printmedien, wesentlich praktischer und einfacher zu befolgen als die GFDL (Stichwort: Abdruck des vollständigen Lizenztextes der GFDL).

Die Umstellung auf die CC-BY-SA 3.0 soll aber nicht ohne die Zustimmung der Community stattfinden, weshalb die Wikimedia Foundation einen Vorschlag gemacht hat, wie eine entsprechende Umlizenzierung zu realisieren ist. Über diesen Vorschlag soll ab Mitte Februar abgestimmt werden, wobei eine einfache Mehrheit der stimmberechtigten Benutzer dafür ausreichen.

Verstanden habe ich aber noch nicht, ob diese Mehrheit pro Wiki zählt oder sich auf alle Projekte bezieht. Außerdem ist für moch nicht erkennbar, ob nur die Wikipedia umlizensiert werden soll oder auch die anderen GFDL-Projekte.

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Dez 28

Und wie an jedem 1. Januar gibt es neben dem üblichen Kater auch wieder die Frage: Die Werke welcher Künstler sind eigentlich in diesem Jahr wieder gemeinfrei geworden? Eine fast allumfassende Antwort darauf gibt eine Liste, die Cecil zusammengestellt hat.

Unter den Autoren sind Persönlichkeiten wie der Begründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, der Strafverteidiger Clarence Darrow der den so genannten Affenprozeß führte, der Philosoph und Mathematiker Edmund Husserl und der Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky. Aber auch Autoren wie der Symbolist D’Annunzio, der tschechische Science-Fiction-Autor Karel Capek, der östereichisch-ungarische Ödön von Horváth, der pakistanische Nationaldichter Muhammad Iqbal oder der Russe Ossip Mandelstam zählen zu den 1938 verstorbenen Autoren. (Die obigen Beispiele wurden dem noch nicht veröffentlichten Wikinews-Beitrag Von Atatürk bis Wolzogen – Viele Werke ab 01.01.2009 gemeinfrei entnommen, dieser steht unter CC-BY-2.5)

Insbesondere aber die Persönlichkeiten, die nicht in Deutsch veröffentlicht haben, werden aber voerst wenig bei Wikisource vertreten sein, da neben den Urheberrechten auch die Urheberrechte des Übersetzers beachtet werden müssen. Was heißt, dass dieser auch vor mehr als 70 Jahre verstorben sein muß, was häufig eben nicht der Fall ist.

Aber bei Wikisource in anderen Sprachen werden aber in den nächsten Wochen sicherlich Texte von einigen der oben genannten Persönlichkeiten erscheinen. Und wir kümmern uns solange um die deutschsprachigen Künstler.

Update:

Christian Bier hat in der Wikipedia eine ähnliche, wenn auch etwas kürzere, Liste angelegt, die vorrangig bildende Künstler aufführt .

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